Energie sparen im Gebäudebereich
Großes Einsparpotenzial durch Modernisierungen
Ein Fünftel der CO2-Emissionen in Deutschland werden im Gebäudebereich verursacht - das sind pro Kopf zwei Tonnen jährlich. Dabei ist hier das Einsparpotential besonders groß, denn vielfach wird die
Energie regelrecht verschwendet.
Im Gebäudebestand werden etwa 20 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland verursacht und rund 40,4 Prozent der gesamten Energie verbraucht. Allein auf private Haushalte entfallen 30 Prozent der Gesamtendenergie:
- 75 Prozent davon für Raumwärme,
- 12 Prozent für die Erzeugung von Warmwasser und
- 13 Prozent für die Herstellung von Strom.
Energie in Häusern und Wohnungen zu sparen ist für den Klimaschutz von zentraler Bedeutung.
Etwa die Hälfte der Gebäude muss modernisiert werden
Es gibt in Deutschland 17,3 Millionen Wohngebäude mit etwa 40 Millionen Wohnungen, wovon 37,2 Millionen bewohnt sind. In drei Vierteln dieser Wohngebäude gibt es nach Einschätzung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein erhebliches Einsparpotenzial. Denn 75 Prozent der Wohngebäude sind vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1. November 1977) errichtet
worden.
Diese sind vielfach unsaniert und daher in einem energetisch schlechten Zustand. Insbesondere unsanierte Wohngebäude brauchen etwa dreimal so viel Energie zur Beheizung wie Neubauten. Sie verursachen hohe Heizkosten und CO2-Emmissionen, die dem Klima schaden. Etwa die Hälfte der Gebäude muss aus baulichen und technischen Gründen in den nächsten 20 Jahren saniert werden.
Investitionen im Gebäudebestand lohnen sich für Vermieter und Mieter
Modernisierungen insbesondere von Heizungen und Fenstern sowie Geschoss- und Fassadendämmungen sind notwendig. Für Wohnungsneubau und Wohnungsbestand formuliert der Gesetzgeber unterschiedlich
strenge Anforderungen.
Unabhängig davon, ob der Gesetzgeber energetische Modernisierungen fördert, fordert oder konkret vorschreibt: Eigentümer und Vermieter können natürlich jederzeit vernünftige Investitionen in den Wohnungsbestand vornehmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz veranlassen.
Derartige Investitionen lohnen nicht nur für den selbstnutzenden Eigentümer, sondern auch für den Vermieter. Denn sie steigern den Wert der Immobilie - energetisch modernisierte Wohnungen bleiben weiterhin marktfähig. Bei steigenden Energiepreisen werden Mieter „sparsame" Häuser zu schätzen wissen. Außerdem tragen die Kosten der Modernisierungen letztlich die Mieter. Vermieter sind nämlich berechtigt, elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen.
Energieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden
Mieter und Vermieter sollten wissen, wie hoch ihr Energieverbrauch ist, welche Verbräuche und Kosten im Durchschnitt in Deutschland entstehen und wie es um die Energieeffizienz des Gebäudes bestellt
ist. Nur dann können Verbraucher ihr Verhalten entsprechend ändern oder ihr Wissen beim Kauf oder der Anmietung einer Wohnung nutzen.
Eine wichtige Hilfe dabei ist der Energieausweis, der gesetzlich in der Energiekennzeichnungsverordnung (EnEV) verankert ist. Heute muss für jede Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, ein Energieausweis erstellt werden. Wichtig: Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes. Er trifft aber keine unmittelbare Aussage zur Höhe der Heizkosten, erst recht gibt er keine Informationen über die Kostenhöhe einzelner Wohnungen.
Der Energieausweis verdeutlicht und erklärt mit Hilfe einer Farbskala von grün (gut) bis rot (schlecht) die energetische Qualität des Hauses. Der Verbraucher soll so leicht erkennen können, ob das Haus den Standard eines Niedrigenergiehauses oder gar Passivhauses hat oder ob die Immobilie ein wahrer Energiefresser ist und hier seit Jahrzehnten nichts zur Steigerung der Energieeffizienz getan wurde.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Zwar kann mit Hilfe des Energieausweises der potenzielle Käufer oder Mieter die Energieeffizienz des für ihn interessanten Gebäudes abklären, ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist dagegen schwierig.
Grund hierfür ist, dass es zwei verschiedene Varianten von Energieausweisen gibt: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden und wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung wieder. Das Ergebnis des Verbrauchsausweises ist also auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Welche Variante des Energieausweises erstellt wird, entscheidet der Hauseigentümer. Bedarfsausweise sind lediglich für Neubauten zwingend vorgeschrieben und für ältere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, wenn der Bauantrag bis zum 1. November 1977 gestellt wurde.
Kostenspiegel können Anhaltspunkte für einen Modernisierungsbedarf geben
Dass (zu) viel Energie verbraucht wurde, zeigt leider häufig erst die Nebenkostenabrechnung - und die damit allzu oft verbundene Nachzahlung. Einen Anhaltspunkt, welche Kosten unter Umständen
deutlich über dem deutschen Durchschnitt liegen, gibt der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Jährlich aktualisiert listet er die mittleren Kosten für Wasser, Heizung und Co pro
Quadratmeter auf. Diese Werte können einen ersten Hinweis darauf geben, an welcher Stelle noch gespart werden kann oder wo gegebenenfalls Modernisierungsbedarf besteht.
Die Vergleichbarkeit von Heizkosten bezweckt der Heizspiegel von co2online und Deutschem Mieterbund. Mit den Werten „Heizenergieverbrauch des Gebäudes", „Heizkosten des Gebäudes" und „beheizte Wohnfläche des Gebäudes", die sich in der Regel der Abrechnung entnehmen lassen, können Mieter im Heizspiegel ablesen, ob die Werte Ihres Hauses extrem hoch, erhöht, durchschnittlich oder optimal sind. Gleichzeitig erhalten sie die notwendigen Informationen zu den daraus resultierenden CO2-Emmisionen in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr.