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So funktioniert der Energieausweis


Die wichtigsten Fragen und Antworten


 

Seit Anfang 2009 ist ein Energieausweis für nahezu alle Wohngebäude Pflicht. Plötzlich spielen bei der Wohnungssuche ganz neue Faktoren eine Rolle. Schlagworte wie Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Energieverbrauchskennwert und Energiebedarf hat man schon mal gehört, aber: Was will uns der Energieausweis eigentlich sagen?

 

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energiesausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während beim Bedarfsausweis der Energiebedarf des Gebäudes berechnet wird, stellt der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauch der Nutzer im Haus ab. Grundsätzlich kann sich der Vermieter frei für die eine oder andere Art des Energieausweises entscheiden.

Bedarfsausweise sind zwingend nur für ältere Häuser (Bauantrag bis 1. November 1977) mit weniger als fünf Wohnungen und Neubauten vorgeschrieben. Mit einer Ausnahme: Bis zum 1. Oktober 2008 konnten Eigentümer auch bei älteren Häusern frei wählen, welchen Typ Energieausweis sie erstellen lassen. Der einmal ausgestellte Energieausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Hier die wichtigsten Fragen dazu:

 

Welchen Sinn hat der Energieausweis?

 

Der Energieausweis gibt Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes. Mieter und Käufer sollen idealerweise aber auch verschiedene Häuser miteinander vergleichen können. Die Entscheidung, welches Objekt angemietet oder gekauft wird, kann dann auch von der energetischen Qualität, das heißt letztlich den künftigen Heizkosten, abhängig gemacht werden. Gleichzeitig wird hierdurch ein Anreiz für Vermieter geschaffen, die energetische Sanierung voranzutreiben.

Gibt der Energieausweis konkrete Informationen zur Höhe der künftigen Heizkosten?

Nein, der Energieausweis gibt nur Informationen zur energetischen Qualität des Hauses, abgeleitet aus einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage (Bedarfsausweis) oder aus dem zusammengefassten Verbrauchsverhalten aller Bewohner des Hauses (Verbrauchsausweis). Informationen zu einer einzelnen Wohnung im Haus gibt es nicht. Die Höhe künftig zu erwartender Heizkosten lässt sich allenfalls mittelbar bestimmen.

Können Gebäude mit unterschiedlichen Varianten des Energieausweises miteinander verglichen werden?

Nein, das ist nur schwer bzw. überhaupt nicht möglich. Einmal wird der Energiebedarf des Hauses bestimmt und einmal der Energieverbrauch im Haus. Tatsächlich miteinander vergleichbar sind nur Häuser mit einem Bedarfsausweis. Auch der Vergleich von Immobilien mit Verbrauchsausweisen untereinander ist schon problematisch. Je kleiner das Haus ist, desto größer ist der individuelle Einfluss des Heizverhaltens einzelner Bewohner. Das macht Vergleiche schwierig.

Welcher der beiden Typen ist besser?

 

Natürlich der Bedarfsausweis. Hier geht es um die objektive Berechnung des Energiebedarfs durch Fachleute für das Gebäude. Dagegen beruht das Ergebnis des Verbrauchsausweises auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen der Vormieter. Je nachdem, ob sie auf Mallorca überwintert oder „aus dem Fenster" geheizt haben, fällt das Ergebnis des Verbrauchsausweises unterschiedlich aus. Das hilft nicht wirklich weiter.

Sind Bedarfs- und Verbrauchsausweise optisch zu unterscheiden?

Auf den ersten Blick ist kein Unterschied erkennbar. Man muss schon genau hinschauen. Beim Bedarfsausweis steht direkt unter Energieausweis „Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes". Außerdem sind die Bezeichnungen „Energiebedarf" und „Energieverbrauchskennwert" direkt über der Farbskala unterschiedlich.

Die Energieeffizienz wird mit einer Farbskala verdeutlich. Wann ist das Haus eine „Energieschleuder"?

Beim Energieausweis gilt ganz eindeutig: je grüner, desto besser. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf des Gebäudes am niedrigsten. Auf dem Energieausweis sind außerdem Vergleichswerte angegeben, an denen man sich zusätzlich orientieren kann.

Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn sie das Gebäude verkaufen oder eine Wohnung vermieten wollen. Solange kein Verkauf oder Mieterwechsel stattfindet, wird kein Energieausweis benötigt.

Der Energiebedarf wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Wie kann ich damit rechnen?

Zehn Kilowattstunden sind ein Liter Heizöl oder ein Kubikmeter Gas.

 

Wer stellt die Ausweise aus?

 

Hierzu sind nur Fachleute berechtigt: Architekten, Ingenieure, Techniker, Schornsteinfeger sowie Bauhandwerker oder Handwerker aus dem Bereich Heizungsbau und Installation. Ausstellungsberechtigte müssen durch Aus- oder Fortbildung außerdem eine entsprechende Qualifikation erworben haben.

 

Was kostet ein Ausweis?

Der Verbrauchsausweis wird schon für Beträge zwischen 25 und 100 Euro, teilweise sogar noch billiger, angeboten. Der Bedarfsausweis kostet je nach Aufwand und Größe des Objektes etwa 200 bis 800 Euro.

 

Wer bezahlt das Ausstellen des Ausweises?

 

Der Eigentümer trägt die Kosten der Erstellung des Energieausweises. Er kann die Kosten nicht auf den Mieter umlegen, auch nicht als Betriebskosten.

 

Bekommt jede Wohnung einen Energieausweis?

 

Nein, der Energieausweis wird immer für das gesamte Haus ausgestellt.

 

Können Mietinteressenten eine Kopie des Energieausweises verlangen?

 

Nein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Kopie auszustellen. Er muss lediglich Einsicht in den Energieausweis verschaffen.

Haben auch die schon im Haus wohnenden Alt-Mieter Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis?

Nein. Der Ausweis muss nur zu Beginn des Mietverhältnisses, also den Mieterinteressenten, vorgelegt werden.

Der Energieausweis enthält auch Modernisierungsempfehlungen. Muss der Vermieter dieses durchführen?

Nein. Es besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter. Der Energieausweis will lediglich den Vermieter motivieren, eine bessere Energieeffizienz zu erzielen.

Was passiert, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt oder die Angaben falsch sind?

Das sind Ordnungswidrigkeiten. Der Vermieter muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Quelle: Verbraucherzentrale , Verantwortlich für den Inhalt: DMB

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