Ihr Antragsformular für einen Grundbuchauszug als Eigentümer der Immobilie
Dieses Formular können sie nach dem Öffnen bequem ausdrucken.
Mit diesem Formular können Sie als Eigentümer problemlos einen kompletten Grundbuchauszug erhalten. Reichen Sie ihn bitte ausgefüllt beim zuständigen Grundbuchamt ihres Amtsgerichts ein. Die Adresse des Amtsgerichts Harburg finden Sie unten auf dieser Internetseite. Dort kostet ein Grundbuchauszug € 10 Gebühr.
Grundbuch Aufbau - Grundbuchauszug
Bei einem Grundstückskauf kommt es natürlich auf mehr, als nur die physikalische Beschaffenheit des Grundstücks an. Wird ein Grundstück in die nähere Auswahl gezogen, so gilt es auch Einsicht in das Grundbuch zu nehmen bzw. die Grundbuchsituation kritisch zu überprüfen. Schließlich kann es Grundstück mit unterschiedlichen Lasten und Beschränkungen belegt sein, von denen man bisher noch gar nichts weiß.
Diese Prüfung ist allerdings nur dann möglich, wenn man auch weiß, wie ein Grundbuch aufgebaut ist und welche Informationen, die darin zu finden sind, einen hohen Stellenwert haben.
Im Folgenden wird das Grundbuch und dessen Aufbau näher erläutert. Danach wird auf die so genannten Lasten und Beschränkungen näher eingegangen, die sehr vielseitig sein können und denen eine sehr hohe Bedeutung zukommt.
Beim Grundbuch handelt es sich um ein Dokument, in welchem alle wichtigen Daten zu einem Grundstück festgehalten sind. Alle eingetragenen Daten sind aus rechtlicher Sicht von hoher Bedeutung und dürfen aus diesem Grund im Rahmen der Kaufverhandlungen nicht ungeachtet bleiben.
Genau betrachtet ist es nicht richtig, von einem Grundbuch zu sprechen - dieser Begriff wird nur deshalb so häufig verwendet, weil er sich umgangssprachlich durchgesetzt hat. Die rechtlichen Daten zu einem Grundstück sind nämlich auf dem so genannten Grundbuchblatt festgehalten. Alle Grundbuchblätter einer Gemeinde ergeben zusammen ein Grundbuch. Die einzelnen Blätter werden den Eigentümern und Interessenten übrigens nicht ausgehändigt. Stattdessen werden so genannte Grundbuchauszüge erstellt.
Ein Grundbuchauszug ist in fünf Bereiche unterteilt.
Den ersten Bereich bildet die so genannte Aufschrift. Er wird von vielen Interessenten überblättert, obwohl er viele wichtige Informationen preisgibt, wie zum Beispiel die Grundbuchblattnummer, das zuständige Grundbuchamt sowie darüber, an welchem Zeitpunkt der Grundbuchauszug erstellt wurde.
Den nächsten Bereich stellt das so genannte Bestandsverzeichnis dar. Er informiert darüber, welche einzelnen Flurstücke zum jeweiligen Grundstück gehören. Des weiteren gibt er auch Preis, wie groß die einzelnen Flurstücke sind und für welche Art der Bewirtschaftung das Grundstück vorgesehen sind.
Auf das Bestandsverzeichnis folgen drei Bereiche, die als Abteilungen bezeichnet werden.
Die erste Abteilung
gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. Es ist genau ersichtlich, wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Sollte es mehrere Eigentümer geben, sind auch die Eigentumsanteile zu sehen. In Abhängigkeit davon, zu welchem Zeitpunkt das Grundbuchblatt zuletzt grundlegend überarbeitet wurde, ist auch erkennbar, wie viele Voreigentümer es bereits gab.
In der zweiten Abteilung
sind die so genannten Lasten und Beschränkungen festgehalten.
Nun bleibt noch die dritte und letzte Abteilung.
In ihr werden die so genannten Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Dieser Punkt spielt für die Käufer eher eine untergeordnete Rolle, da Grundstücke in aller Regel frei von Belastungen dieser Art übereignet werden. Sollten allerdings hohe Grundschulden und viele Gläubiger eingetragen sein, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein freier Verkauf überhaupt möglich ist. Jeder der Gläubiger muss eine Löschungsbewilligung erteilen, bevor der Verkauf stattfinden kann. Dazu sind Gläubiger nicht immer bereit. Die Gefahr einer Zwangsversteigerung der Immobilie ist gegeben.
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